16. Juli 2019 admin

Wie funktioniert die Riester-Rente?

Die Riester-Rente gibt es jetzt seit 2002, also mittlerweile seit über 10 Jahren. Leider ist es immer noch so, dass viele Personen, für die eine Riester-Rente infrage kommen würde, nicht richtig  Bescheid wissen. Zum einen liegt das daran, dass man oft hört: “Riester-Rente lohnt sich nicht”, dann sieht man diese Anlageform natürlich auch nicht als attraktiv an. Zum anderen ist es einfach so, dass auch viele Berater nicht richtig wissen, wie die Riester Rente funktioniert, da man mit den Verträgen in der Regel nicht so viel Provision erzielen kann, sodass diese Vertragsform meistens auch nicht aktiv angeboten wird.

Für alle diejenigen, die sich mit den Möglichkeiten, die die Riester-Rente bietet ausführlicher beschäftigen möchten, haben wir Ihnen einmal alle wichtigen Fakten zusammengetragen, die Sie berücksichtigen müssen, um zu wissen ob eine Riester Rente für Sie infrage kommt und auch für Sie eine lohnende Anlageform darstellt.

Wer darf “riestern”?

Generell kann jeder einen Riester-Vertrag abschließen. Allerdings sind Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen Riester-förderberechtigt. Förderberechtigt sind alle Arbeitnehmer und Auszubildende, die die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dazu kommen noch einige Personengruppen, auf die das nicht zutrifft, die aber trotzdem förderberechtigt sind:

  • Beamte
  • Richter
  • Soldaten
  • Landwirte
  • Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken-, Übergangs- oder Verletztengeld
  • Amtsträger (z.B. Minister oder Notare)
  • geringfügig Beschäftigte, wenn diese auf diese auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten
  • Personen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen nicht erwerbsmäßig, mindestens 14 Stunden in der Woche zu Hause pflegen
  • Personen, die im freiwilligen Wehrdienst und im Bundesfreiwilligendienst sind
  • Kindererziehende (für die Dauer der Kindererziehungszeit)
  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld
  • Personen die eine Erwerbsminderungsrente oder eine Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit erhalten

Wenn man verheiratet ist, und der Ehepartner zu den riesterberechtigten Personen gehört, dann kann man ebenfalls förderberechtigt riestern, auch wenn man nicht zu den oben genannten Personengruppen gehört.

Wer kann nicht förderberechtigt einen Riester-Vertrag abschließen?

Es gibt natürlich auch Personengruppen, die nicht in den Genuss der förderberechtigten Riester-Rente kommen. Dazu gehören folgende Gruppen:

  • natürlich Personen die bereits in Rente sind
  • freiwillig gesetzlich versichterte Personen
  • Selbstständige Personen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
  • versicherungsfreie geringfügig Beschäftigte (450,- Euro Jobs)
  • Pflichtversicherte in berufstständischer Versorgung
  • nicht rentenversicherungspflichtige Studenten

Diese Personen können natürlich ebenfalls einen Riester-Vertrag zu den angebotenen Konditionen abschließen, allerdings fällt dann die komplette Förderung weg. Dafür hätte man aber, wenn man zu diesem Personenkreis gehört, die Möglichkeit einer Rürup-Rente, die dann zum Teil deutliche Steuervorteile mit sich bringt.

Wie hoch ist die staatliche Zulage in einem Riester Vertrag?

Die staatliche Zulage, die man für seinen Riester-Vertrag erhält, richtet sich nach dem eingezahlten Kapital für das entsprechende Kalenderjahr. Einen Anspruch auf die volle Zulage haben alle Sparer, die 4% Ihres Bruttojahresgehaltes in den Riester-Vertrag einzahlen. Der jährliche Höchstbetrag für die Einzahlung beträgt derzeit 2.100,- Euro, der Mindestbetrag liegt bei 60 Euro im Jahr. Wenn man nicht den vollen Eigensatz einzahlt, dann minimiert sich auch die staatliche Zulage anteilsmäßig. Die Ausnahme, bezüglich der Einzahlungen, bilden die Ehepartner, deren Mann oder Frau voll förderberechtigt ist, und selber nicht, dort minimiert sich die Jahreseigenleistung auf generell 60,- Euro. Dieses Ehepaar kann also bis zu 2.160,- Euro an Sparleistungen einzahlen und bekommt die volle Förderung für beide Personen.

Die Grundförderung beträgt 154,- Euro pro Person, interessant wird es, wenn Kinder im Haushalt leben. Für jedes Kind, das bis zum Jahr 2007 geboren wurde, beträgt die Kinderzulage 185,- Euro, jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, wird mit 300,- Euro pro Jahr honoriert. Bei einer 4-köpfigen Familie mit einem Kind aus Jahrgang 2003 und einem aus 2009 würde die Förderung, bei voller Einzahlung, also bei 793,- Euro liegen. Dieser Betrag fließt dann zusätzlich zu den selbst eingezahlten Beträgen in den entsprechenden Riester-Vertrag. Der Kinderzuschlag wird für den Elternteil bezahlt, der auch das Kindergeld erhält.

Einen Extra-Bonus erhalten Berufseinsteiger in Ihrem ersten Riester-Jahr, wenn sie noch keine 25 Jahre alt sind und nach 1982 geboren wurden. Dann wird eine um 200 Euro angehobene Grundzulage bezahlt, sodass man im ersten Jahr eine Zulage von 354.- Euro bekommen kann.

Wie bekommt man die Riester-Zulage?

Was leider an vielen Riester-Sparern vorbeigeht, ist die Tatsache, dass man die Riester-Zulage leider nicht automatisch auf das Konto gutgeschrieben bekommt. Man hat generell 4 Jahre Zeit um die Riester Zulage zu beantragen, das wurde allerdings in der Anfangszeit von vielen Riester-Sparern auch nicht eingehalten. Damit jeder in den Genuss seiner Zulagen kommt, hat man mittlerweile die Möglichkeit einen sogenannten Dauerzulagenantrag zu stellen. Damit bevollmächtigt man den Anbieter seines Riester-Vertrages, jedes Jahr automatisch die Zulage bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu beantragen. So kann kein Euro der Förderung verloren gehen und man vergisst keinen Zulagenantrag.

Welche Riester-Sparformen gibt es für die Ansparphase?

Die Produktmöglichkeiten sind vielfältig, Sie sollten bei der Auswahl des für Sie richtigen Produkts auf Ihre Zukunftsplanung und auch Ihre Risikobereitschaft Rücksicht nehmen.

  • Banksparplan
    Für alle Anleger, besonders für spätere Immobilienbesitzer
  • Fondssparplan
    Für junge Anleger bis Mitte 30, die risikobereit sind und Interesse an Investmentfonds haben.
  • Klassische Rentenversicherung
    Für den bequemen Anleger, von Mitte 30 bis Mitte 40, mit langfristig gutem Einkommen
  • Fondsgebundene Rentenversicherung
    Für junge Anleger bis Mitte 30, die sich mit der Fondsauswahl aktiv beschäftigen
  • Bausparen
    Für Anleger, die später eine selbstgenutzte Immobilie erwerben möchten
  • Baudarlehen
    Für Sparer, die sich sofort eine selbstgenutze Immobilie kaufen wollen

Was passiert bei Rentenbeginn?

Auch wenn man zu Beginn des Riester-Sparens noch nicht daran denkt, irgendwann ist der Tag gekommen, an dem die Rentenzahlungen beginnen sollen. Ein wirkliches Manko ist die derzeitige Situation der Besteuerung. Es wird bei der Riester-Rente eine nachgelagerte Besteuerung durchgeführt, das bedeutet, das die kompletten Zuwächse, aber auch die Zulagen und die Eigeneinzahlungen versteuert werden. Das geschieht über die Steuererklärung bei den sonstigen Einkünften, also einem steuerpflichtigen Teil der Einkommenssteuer. Lediglich die Sozialversicherungsbeiträge werden auf diese Summen nicht erhoben. Ob dann in der Auszahlphase noch zusätzliche Steuern anfallen, hängt zum einen von Ihrer gewählten Auszahlungsvariante ab, zum anderen von Ihrer persönlichen Steuersituation während der Rentenzeit. In der Regel muss aber auch gesagt werden, haben Sie in der Rentenzeit einen niedrigere Steuersatz, als es in Ihrem aktiven Berufsleben der Fall war.

Wie lange wird eine Riester-Rente gezahlt?

Die früheste Auszahlung beginnt mit dem 60. Lebensjahr oder wenn der Kunde aus gesundheitlichen Gründen Frührentner wird. Allerdings dürfen nur 30% des Kapitals sofort entnommen werden, der Rest muss in einer regelmäßigen monatlichen Zahlung entnommen werden. Wenn Sie die Auszahlung aus einer Rentenversicherung erhalten, dann zahlt diese Ihnen die Rente aus, solange Sie leben. Bei Banksparplänen und Fondsvermögen kann auch ein direkter Auszahlungsplan aus dem Kapital getätigt werden. Die Riester-Anbieter haben sich aber mit der Zertifizierung verpflichtet, auch ein festes Restkapital für eine Verrentung nach dem 85. Lebensjahr zu bilden.

Sollten Sie einen Ruhestand im Ausland planen, dann sollten Sie im Vorfeld berücksichtigen, dass Sie dann alle Zulagen und Förderungen zurückzahlen müssen.