16. Juli 2019 admin

Die Regeln bei der Riester Rente

Bei der Riester Rente gelten strenge Regeln, an die sich jeder Herausgeber eines Riester Produktes halten muss, egal ob es sich um Wohnriester, einen Banksparvertrag oder sonstige Formen der Riester Rente handelt. Das ist auch gut und richtig so, da die Riester Rente als Rentenzusatz eine lebenslange Auszahlung garantieren muss.

Da Ziel der Riester Rente lässt sich klar definieren: Die staatliche Altersrente weist eine immer größere Lücke zu dem tatsächlichen Bedarf auf. Um diese Lücke aufzufangen haben Kunden die Möglichkeit einen Teil Ihres Bruttoeinkommens in einen Riester Vertrag zu investieren, um so eine höhere Altersrente zu erhalten.

Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Regeln aufführen, die Banken, Versicherungen und auch Fondsgesellschaften einhalten müssen, um einen Riester Vertrag nach den derzeit geltenden Regeln anbieten zu können.

  • Jeder Riester Vertrag bekommt ein Zertifikat, in welchem bescheinigt wird, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, die eine Vorraussetzung für die Auszahlung der staatlichen Förderung sind. Die Zertifikate werden vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Auch wenn ein Riester Vertrag ein Zertifikat erhält, sagt das noch nichts über die tatsächliche Qualität der Anlage aus, sondern bescheinigt nur die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Sie müssen einmal pro Jahr von dem Anbieter über den Vertrag informiert werden.
  • Es werden jährliche Zulagen gezahlt, je nach Einkommenssituation können auch Steuervorteile greifen.
  • In der Ansparphase werden die eingezahlten Beiträge nicht versteuert, die Auszahlungen im Rentenalter müssen aber voll versteuert werden.
  • Der maximale Förderbetrag liegt derzeit bei 2100 Euro pro Jahr, bei Eheleuten mit nur einem mittelbar Förderberechtigten bei 2160 Euro pro Jahr.
  • Der Vertrag darf nicht durch den Anbieter gekündigt werden.
  • 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens müssen in den Vertrag eingezahlt werden, um in den Genuß der Vorteile zu kommen. Dabei werden die staatlichen Zulagen mitgezählt.
  • Der früheste Auszahlungstermin liegt bei 62 Jahren, bzw. zu Beginn der gesetzlichen Rente oder Pension. Bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, kann die Auszahlung bereits ab einem Alter von 60 Jahren beginnen.
  • Ab dem 85. Lebensjahr des Anlegers, muss die Auszahlung über eine Rentenversicherung getätigt werden.
  • Der Vertrag darf durch den Kunden beitragsfrei bzw. ruhend gestellt werden.
  • Der Vertrag darf während der Laufzeit gewechselt werden.
  • Wird der Vertrag durch den Kunden gekündigt und das angesparte Geld nicht für selbst genutztes Wohneigentum verwendet, dann müssen alle Förderungen zurückgezahlt werden.
  • Schon in der Ansparphase ist es möglich, das Kapital zum Erwerb und zur Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum zu verwenden.
  • Nach der Ansparphase dürfen einmalig 30% des Kapitals ausgezahlt werden, wenn selbstgenutztes Wohneigentum entschuldet werden soll, dann sogar bis zu 100%.
  • In der Ansparphase ist das Vermögen auch bei Insolvenz und HartzIV-Bezug anrechnungsfrei.
  • Dem Kunden muss eine lebenslange Auszahlung garantiert werden.

Damit Sie also einen sicheren und auch zertifizierten Riestervertrag erhalten, sollten Sie sich beraten lassen. Leider ist der Riester Vertrag bei den Banken immer noch ein Stiefprodukt, da die klassischen Riesterbanksparpläne keine hohen Provisionen versprechen.

Haben Sie schon einen Vertrag und dazu entstehen Ihnen Fragen, die Sie unabhängig beantwortet haben möchten, dann wenden Sie sich immer an eine Verbraucherberatung in Ihrer Nähe.