16. Juli 2019 admin

Zurück zur Ehrlichkeit: So funktioniert die strafbefreiende Selbstanzeige

Uli Hoeneß. Er ist das prominenteste Beispiel jüngster Vergangenheit für eine strafbefreiende Selbstanzeige bei einer Steuerhinterziehung. Der Zweck hinter diesem Vorgehen ist, trotz dieser Straftat noch Straffreiheit zu erlangen. Doch obwohl der Manager des FC Bayern Münchens sich selbst beim Finanzamt der Steuerhinterziehung bezichtigt hat, sitzt er nun im Gefängnis. Warum? Er hat bei seiner Selbstanzeige gewisse Kriterien nicht beachtet.

Steuerhinterziehung ist eine Steuerstraftat

Wer Steuern hinterzieht begeht per Gesetz eine Straftat, die mit Geldstrafen und bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet wird. Die Strafe ist von der jährlichen Steuerschuld abhängig. Wer der Strafbarkeit entgehen will, kann die Möglichkeit der Selbstanzeige nutzen. Dafür sind allerdings gewisse Voraussetzungen zu erfüllen: 

  • Vollständige Angaben
  • Kein Ausschluss der Selbstanzeige, d.h. gewisse Bedingungen müssen gewährleistet sein
  • Fristgerechte Nachzahlung der hinterzogenen Steuern in voller Höhe inkl. Verzugszinsen

Wenn, wie im Fall Uli Hoeneß, Fehler bei Abgabe oder Erstellung der strafbefreienden Selbstanzeige gemacht werden, ist diese nichtig und verliert ihre strafbefreiende Wirkung. Da sie formlos und daher recht frei erfolgen kann, birgt die Selbstanzeige gewisse Fehlerquellen. Ein einziger Fehler ist bereits ausreichend für eine Bestrafung.

Rechtzeitig zurück in die Steuerehrlichkeit

Seitdem viele Prominente sich selbst der Steuerhinterziehung bezichtigt haben, wollten Politiker die strafbefreiende Selbstanzeige abschaffen. Ab dem 1. Januar 2015 werden die gesetzlichen Bedingungen und Voraussetzungen nun zumindest verschärft. Dies betrifft vor allem das Maß für die Straffreiheit und die Höhe der Rückzahlung. Die Zahl der Selbstanzeiger ist im vergangenen Jahr bereits auf 24.000 gestiegen. Durch die Gesetzesänderung ist es anzuraten, diesen Weg noch bis zum Jahresende 2014 zu nutzen.

Steuerhinterziehung wird teurer

Ab 01.01.2015 werden die Strafzahlungen teurer werden. Der Hinterziehungsbetrag, der zu einem zusätzlichen Strafzuschlag neben den fälligen Verzugszinsen führt, wird von 50.000 Euro auf 25.000 Euro gesenkt. Darüber hinaus wird der Zeitraum für die Offenlegung von fünf auf zehn Jahre verlängert und der Strafzuschlag erhöht. Sogar der Finanzminister Nordrhein-Westfalens mahnt: “Letzter Aufruf: am besten noch in diesem Jahr reinen Tisch machen und spätestens ab jetzt alle Steuern ehrlich erklären.“

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